Vaillant Wärmepumpen Cashback
Sie haben sich bereits für die "Raus aus Öl und Gas" Förderung registriert? Setzen Sie die geplanten Maßnahmen mit Vaillant um und sichern Sie sich bis zu € 400 Wärmepumpen Cashback!
1. Vaillant vermittelt einen qualifizierten Fachpartner
2. Individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen
3.Unverbindlich & kostenlos beraten lassen
4. Bei Kauf bis zu € 400,- Wärmepumpen Cashback sichern
Allgemeine Informationen zu den Förderungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
¹ Dieser Vaillant Cashback Bonus ist nicht gültig in Verbindung mit anderen Vaillant Aktionen (Förderausgleich). Diese Aktion gilt ausschließlich für Privatkunden, die ein Heizgerät besitzen und bezieht sich ausnahmslos auf Vaillant Geräte, die von der Vaillant Group Austria GmbH in Verkehr gebracht sowie von einem konzessionierten Installateur installiert wurden. Unvollständige Belege und unleserliche Scans können nicht anerkannt werden. Pro Gerät kann nur einmal eingereicht werden. Postanweisungen können nicht durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Die Unterlagen müssen bis einschließlich 31.07.2025 per Post oder E-Mail eintreffen.
Hinweis
Der Vaillant Wärmepumpe Cashback Bonus gilt für Sanierungs- sowie Neubauprojekte.
Vaillant und Raiffeisenlandesbank Nö-Wien AG: Ihre starke Partnerschaft für flexible Finanzierungslösungen
In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer wichtiger werden, sind starke Partnerschaften wesentlich. Die Raiffeisenlandesbank Nö-Wien AG bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Vaillant die Möglichkeit, innovative Heizlösungen einfach und flexibel zu finanzieren.
Unverbindliches repräsentatives Finanzierungsbeispiel²:
Gesamtkreditbetrag (Auszahlungsbetrag) | € 16.000,00 |
---|---|
Sollzinssatz | 7,00 |
Effektiver Jahreszins | 7,70 % |
Maximale Kreditlaufzeit | 24 Wochen |
Verzinsungsart | fixe Verzinsung über 24 Wochen |
Gesamtkosten | € 594,20 |
Zu zahlender Gesamtbetrag | € 16.594,20 |
Kontoführungsgebühr monatlich | € 3,63 |
Monatliche Zinsen | € 95,40 |
²Die in diesem unverbindlichen Finanzierungsbeispiel angeführten Werte sind beispielhaft zu sehen. Konkrete Kreditvereinbarungen können aufgrund individueller Gegebenheiten (z.B. Betrag, Laufzeit usw.) von diesem Kreditbeispiel abweichen. Eine Gewährung erfolgt vorbehaltlich einer positiven Bonitätsbeurteilung. Zur Beurteilung sind Unterlagen erforderlich, die im Erstgespräch mit der Bank definiert werden. Nach Beibringung aller Unterlagen und elektronischer Identifizierung der Kreditnehmer:in erfolgt die Beurteilung innerhalb von 3 Arbeitstagen. Der Vertrag wird durch Online Signatur vom Kreditnehmer:in unterzeichnet.
Abhängig von der tatsächlichen Förderantragsbearbeitungsdauer durch die Förderstelle kann sich die Dauer der Zwischenfinanzierung entsprechend reduzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Differenz zwischen Fördersumme und Investitionskosten Eigenmittel erforderlich sind. Beispiel: Die Gesamtinvestitionssumme beträgt € 26.000,00. 75 % der Investitionen können prinzipiell über die Bundesförderung gefördert werden, dies würde einem Förderbetrag von € 19.500,00 entsprechen. Der maximale Förderbetrag für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist allerdings mit € 16.000,00 begrenzt, damit beträgt auch die Zwischenfinanzierung maximal € 16.000,00. Der Differenzbetrag von € 10.000,00 muss in Eigenmitteln erbracht werden.
Die Möglichkeit einer Terminvereinbarung mit der Raiffeisenlandesbank Nö-Wien AG finden Sie, nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung:
Tel.: +43 57050 - 2197
E-Mail: interessenten@vaillant.at
** Informationen zum Widerruf
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an
Vaillant Group Austria GmbH
Clemens-Holzmeister-Straße 6
1100 Wien
oder per E-Mail an datenschutz@vaillant.at
WICHTIGE MITTEILUNG ZUR STAATLICHEN FÖRDERUNG
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Wenn Sie sich bereits registriert haben, haben Sie zwölf Monate Zeit um die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und den Antrag einzureichen! Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.
Die aktuelle Rechtslage und die Förderprogramme
Österreich hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Einen wesentlichen Bestandteil zum Erreichen dieser Zielsetzung stellt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) . Dieses legt den Ausstieg aus fossilen Heizungen bis ins Jahr 2040 fest. Zum derzeitigen Zeitpunkt heizen noch etwa 11.000 Haushalte in Österreich mit Kohle, rund 550.000 Haushalte mit Öl und rund eine Million Haushalte mit Gas. Um dieses Ziel zu erreichen wurde der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für Private im Rahmen der groß angelegten Sanierungsoffensive "Raus aus Öl und Gas 2023/2024" massiv gefördert. Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft und es sind keine weiteren Registrierungen mehr möglich.
Folgende zwei Förderprogramme bestehen auch 2025 noch weiter:
Für welche Heizungen gilt die Förderung?
Gefördert wird der Umstieg von einem fossilen auf ein klimafreundliches Heizungssystem. In Haushalten in denen kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich ist, wird der Tausch auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Seit Mitte des Jahres 2024 wird auch der Umstieg eines erneuerbaren Heizungssystems, das mindestens 15 Jahre alt ist, auf eine neue Wärmepumpe gefördert.
Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Wärmepumpe förderungsfähig:
- Einhaltung der EHPA Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP größer gleich 1.500 wird die errechnete Förderung um 20% reduziert.
- Wärmepumpen werden immer effizienter. Daher wurde die maximale Vorlauftemperatur im Gegensatz zum Vorjahr auf 55°C gesenkt.
Gemäß dieser Kriterien sind alle unsere Wärmepumpen förderungsfähig. Einen Überblick über alle unsere Geräte finden Sie hier.
Die aroTHERM plus hat einen GWP unter 1.500, wodurch die errechnete Förderung nicht reduziert wird.
Sie haben sich für die Förderung registriert?
Setzen Sie die geplanten Sanierungsmaßnahmen mit Vaillant um und profitieren Sie von zusätzlich 400 € Cashback.
Wie hoch ist die Förderung?
Mit welchen Förderhöhen kann ich rechnen?
Bundesförderung | |
---|---|
Luft-Wasser Wärmepumpe | EUR 16.000,-³ |
Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe | EUR 23.000,-³ |
Welche Zuschlagsmöglichkeiten gibt es?
Abgesehen von der Förderung, gibt es auch bestimmte Zuschlagsmöglichkeiten, die man erhalten kann. Bei Anschaffung einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser Wärmepumpe kann eine Bohrung notwendig sein, die relativ kostspielig ist. Bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser Wärmepumpe oder Sole-Wasser Wärmepumpe kann man sich in diesem Fall beispielsweise einen Bohrbonus von EUR 5.000,- sichern.
Alle Zuschlagsmöglichkeiten finden Sie in der untenstehenden Tabelle.
Zuschlagsmöglichkeiten | |
---|---|
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe | EUR 5.000,-³ |
Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem | EUR 4.000,-³ |
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems | EUR 2.500,-³ |
³: Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt. Die oben angeführten Beträge sind Maximalbeträge, die abhängig von den jeweiligen Fördersituation des Antragstellers sind.
Förderungen in Wien
Neben der Förderung vom Bund von bis zu 75%, fördert auch die Stadt Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger. Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden. Zusätzlich kann ein Bohrbonus von maximal EUR 4.000,- gewährt werden. Details finden Sie auf wien.gv.at.
Wussten Sie...?
...dass Sie die Kosten für Ihren Heizungstausch als "Öko-Sonderausgabenpauschale" auch von der Steuer absetzen können? Über fünf Jahre verteilt können Sie die Kosten als Sonderausgaben mit EUR 400,- pro Jahr geltend machen. Das ergibt eine weitere Ersparnis von EUR 2.000,-. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vorherige Auszahlung einer Bundesförderung erhalten haben. Die Bestätigung dafür wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet, so dass jegliche Beträge automatisch berücksichtigt werden.